Die Bilanzierung ist grundsätzlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Hier sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu beachten.
Bei der Bilanzierung wird das Anfangskapital mit dem Endkapital des Unternehmers eines Wirtschaftsjahres verglichen und um die privaten Einnahmen und Ausgaben berichtigt. Diese Differenz ist der Gewinn.
Das Verfahren ist wegen der umfangreichen Bewertungen bei den Vermögensgegenständen und Schulden wesentlich komplexer als die Einnahmen-/Überschussrechnung. Ebenso kommt es hier auf die Entstehung des Anspruches und weniger auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
Sämtliche Kaufleute und Handelsgesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, eine Bilanzierung und Buchführung vorzunehmen.
Der Gesetzgeber unterscheidet zunehmend zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Die Erstellung der Bilanz wird dadurch schwieriger. Auch Kreditinstitute forden mehr Aussagekraft und Hintergrundinformationen zu den Bilanzen.