Aktuelles

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249


Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer

Selbst getragene Krankheistkosten mit dem Ziel einer Beitragsrückerstattung sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar

Wer Krankheitskosten nicht bei der Krankenversicherung geltend macht, sondern selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, hat steuerlich am Ende doppelt Pech: Die Krankheitskosten sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster weder als Sonderausgaben abziehbar - es sind schließlich keine Beiträge -, noch sind sie eine außergewöhnliche Belastung, weil sie schließlich freiwillig und nicht zwangsläufig getragen wurden. Gleichzeitig mindert die Beitragsrückerstattung die Höhe der abziehbaren Sonderausgaben, so dass die Ersparnis am Ende mitunter sehr marginal ausfallen kann.


STEUERBERATUNG


Mehr Informationen →
LOGO

JAHRESABSCHLÜSSE


Mehr Informationen →
LOGO
LOGO
© GLEICHAUF & GERMANN // Webdesign: INTERSEM®
Datenschutz Ɩ Impressum