Aktuelles

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249


Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Anrechnung einer zumutbaren Belastung beim Abzug von Krankheitskosten abgewiesen.

Der Bundesfinanzhof hält den Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung für verfassungsgemäß. Eine Verfassungswidrigkeit käme allenfalls dann in Frage, wenn die Kosten so hoch sind, dass sie das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum angreifen. Das sei aber in der Regel nicht der Fall.


STEUERBERATUNG


Mehr Informationen →
LOGO

JAHRESABSCHLÜSSE


Mehr Informationen →
LOGO
LOGO
© GLEICHAUF & GERMANN // Webdesign: INTERSEM®
Datenschutz Ɩ Impressum