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Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027

Zur Deckung von Finanzierungslücken bei der Kranken- und Pflegeversicherung sind neben der turnusmäßigen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 noch weitere Änderungen geplant.

Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen in den verschiedenen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern angepasst. Vor allem für Gutverdiener wird diese Anhebung 2027 besonders schmerzhaft, weil die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung neben der üblichen Steigerung um weitere 300 Euro im Monat angehoben werden. Diese Änderung ist Teil der Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Beiträge. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze damit 2027 jährlich 76.500 Euro bzw. 6.375 Euro im Monat. In diesem Jahr sind es noch 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.

Neben höheren Beitragsbemessungsgrenzen müssen sich die Versicherten aber zum Teil auch auf höhere Beitragssätze einstellen. Denn die Pflegeversicherung leidet ebenfalls unter zu geringen Einnahmen. Auch wenn der allgemeine Beitragssatz von 3,6 % nicht angetastet werden soll, plant die Bundesregierung eine Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose. Dieser soll 2027 von bisher 0,6 % auf 0,9 % steigen.


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