Aktuelles

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249


Arbeitgeberpool für Haushaltshilfe kostet Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gibt es nur für ein direktes Arbeitsverhältnis, nicht für die Beteiligung an einem Arbeitgeberpool.

Voraussetzung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses ist, dass das Beschäftigungsverhältnis direkt zwischen Ihnen und der Haushaltshilfe besteht. Gemeinschaftsbeschäftigungen oder Beschäftigungen mit Personengesellschaften fallen in der Regel nicht hierunter.

Entsprechend negativ sieht es aus, wenn Sie an einem Arbeitgeberpool beteiligt sind: Den Beteiligten eines Arbeitgeberpools, die gemeinsam eine für alle Angehörigen des Pools tätige Haushaltshilfe beschäftigen, steht für ihre anteiligen Aufwendungen keine Steuerermäßigung zu, wenn der Pool nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung des Vertrags als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Arbeitgeber der Haushaltshilfe anzusehen ist.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Arbeitsausführung bei jedem einzelnen Poolmitglied selbst erfolgt. Bei persönlichen Arbeitsleistungen können Auftraggeber und Auftragsort auseinanderfallen. Auch wenn bei der Reinigung des einzelnen Hauses oder der einzelnen Wohnung das jeweilige Poolmitglied Weisungen erteilen kann, führt das nicht dazu, dass eine direkte Arbeitgeberstellung gegenüber der Haushaltshilfe entsteht.


STEUERBERATUNG


Mehr Informationen →
LOGO

JAHRESABSCHLÜSSE


Mehr Informationen →
LOGO
LOGO
© GLEICHAUF & GERMANN // Webdesign: INTERSEM®
Datenschutz Ɩ Impressum